Die Bundesregierung hat am 16. März ein Maßnahmengesetz zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 beschlossen. Ziel war und ist es, die Sozialkontakte auf ein Minimum zu reduzieren, um die Zahl der Neuinfektionen zu bremsen und Überlastungen des Gesundheitssystems hintanzustellen. Zu diesen Maßnahmen gehört die Schließung aller Sportstätten, für die seither ein Betretungsverbot besteht.
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